Über mich
Warum ich glaube, dass ich das schreiben darf
Kurzfassung: weil ich die Fehler nicht aus Büchern kenne, sondern aus Akten.
Was ich beruflich mache
Ich bin Steuerfachangestellter mit Schwerpunkt Einkommensteuerrecht und arbeite seit über zehn Jahren bei einem großen Lohnsteuerhilfeverein. Pro Jahr bearbeite ich rund 1.500 Einkommensteuererklärungen. Das sind etwa sechs an jedem Arbeitstag, über alle Lebenslagen hinweg – und Jahr für Jahr mehrere Hundert davon mit einer Anlage V.
Warum diese Zahl etwas aussagt
Nicht, weil Menge Qualität wäre. Sondern weil man bei dieser Menge aufhört, Einzelfälle zu sehen, und anfängt, Muster zu sehen. Dieselben drei, vier Punkte kosten Vermieter jedes Jahr Geld, und zwar erstaunlich zuverlässig:
- Die Kaufpreisaufteilung wird aus dem Kaufvertrag oder der Arbeitshilfe des Finanzministeriums übernommen, ohne einmal nachzurechnen, was der Gebäudeanteil tatsächlich hergibt.
- Die Abschreibung läuft über Jahrzehnte mit dem typisierten Satz, obwohl das Gebäude eine kürzere Restnutzungsdauer hat und das nachweisbar wäre.
- Erhaltungsaufwand und anschaffungsnahe Herstellungskosten werden verwechselt – meist erst gemerkt, wenn der Bescheid da ist.
- Fahrten, Telefonkosten, Fachliteratur und Vereinsbeiträge werden gar nicht erst angesetzt, weil niemand sagt, dass sie dazugehören.
Das ist der Grund für dieses Projekt. Nicht, weil die Regeln geheim wären – sie stehen im Gesetz. Sondern weil zwischen „steht im Gesetz“ und „steht in Deiner Erklärung“ eine Lücke klafft, in die jedes Jahr ziemlich viel Geld fällt.
Warum ich unter einem Namen schreibe, der nicht meiner ist
Steuerschredder ist ein Autorenname, kein Versteck. Zwei nüchterne Gründe:
Erstens: Beruf und Buch bleiben getrennt. Was hier steht, ist meine private Arbeit. Es ist kein Angebot meines Arbeitgebers, nicht von ihm veranlasst und nicht von ihm geprüft. Diese Trennung wäre mit Klarnamen auf dem Umschlag deutlich schwerer sichtbar zu halten.
Zweitens: Es geht um die Sache. Ob eine Rechnung stimmt, hängt nicht daran, wer sie aufschreibt. Prüf sie nach – ich nenne in jeder Ausgabe die Fundstelle, genau dafür.
Verdeckt ist daran nichts: Im Impressum stehen bürgerlicher Name und ladungsfähige Anschrift. § 5 DDG verlangt das, und das ist auch richtig so.
Was ich hier nicht tue – und warum das keine Floskel ist
Ich beantworte keine Einzelfälle. Das ist keine Bequemlichkeit, sondern eine Grenze mit Paragraf: Hilfeleistung in Steuersachen ist nach § 2 StBerG die Hilfe in einer konkreten fremden Angelegenheit, und die ist Steuerberatern, Rechtsanwälten und – im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG – Lohnsteuerhilfevereinen vorbehalten. Ein Buch oder ein Newsletter, der allgemein informiert, fällt nicht darunter. Eine Antwort auf Deinen Fall mit Deinen Zahlen schon.
Dazu ein Punkt, den ich offen sage, weil er Dich betrifft: Die Beratungsbefugnis, unter der ich beruflich arbeite, gehört dem Verein, nicht mir persönlich. Sie ist seit dem 1. September 2026 deutlich weiter als früher – die alten Betragsgrenzen bei Vermietung, Kapitalvermögen und sonstigen Einkünften (18.000 €, bei Zusammenveranlagung 36.000 €) sind ersatzlos entfallen. Wenn Du vor Jahren einmal gehört hast, ein Lohnsteuerhilfeverein dürfe Vermieter nur bis zu einer bestimmten Mietsumme beraten: Das stimmt nicht mehr.
Was geblieben ist, ist die Anknüpfung an die Haupteinkunftsart. Ein Lohnsteuerhilfeverein darf nur beraten, wer seine Einkünfte im Kern aus nichtselbständiger Arbeit, Renten oder wiederkehrenden Bezügen hat. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft schließen die Beratung aus, ebenso umsatzsteuerpflichtige Umsätze – und dazu zählt die kurzfristige Vermietung einer Ferienwohnung. In diesen Fällen führt der Weg zum Steuerberater. Auch das steht in einer Ausgabe, wenn es dazugehört.
Was ich stattdessen tue: Gute Fragen greife ich allgemein gefasst in einer Ausgabe auf – ohne Namen, ohne Deine Zahlen. Davon haben dann alle etwas.
Wie ich arbeite
- Eine Ausgabe, ein Thema. 500 bis 900 Wörter, eine durchgerechnete Beispielrechnung, drei Punkte zum Mitnehmen.
- Immer mit Fundstelle. Aktenzeichen, Paragraf oder BMF-Schreiben – nachprüfbar, nicht „man sagt“.
- Erfundene Zahlen in Beispielen. Adressen, Namen und Beträge in den Rechnungen sind konstruiert. Aus meiner beruflichen Arbeit fließt kein einziger Fall und keine einzige Zahl in diese Texte.
- Keine Werbung, keine Affiliate-Links, keine Weitergabe Deiner Adresse. Das ist auch der Grund, warum es hier nichts zu kaufen gibt außer dem Buch.
Du erreichst mich unter kontakt@steuerschredder.de. Hinweise auf Fehler sind ausdrücklich willkommen – Korrekturen stehen dann in der nächsten Ausgabe.